Ablauf des professionellen Inkassoverfahrens
Das Inkassoverfahren beginnt zunächst mit der außergerichtlichen Phase.
Nachdem die Forderung Ihrerseits fälliggestellt ist (durch Übersendung der Rechnung nebst Zahlungsziel) und Verzug eingetreten ist (entweder gesetzlich nach 30 Tagen oder durch eine Mahnung Ihrerseits), nehmen wir Kontakt zum Schuldner auf.
Dies geschieht am Schnellsten durch ein nachverfolgbares Anschreiben (vorab per Fax oder E-Mail), um Druck auf den Schuldner auszuüben. Dabei wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass das gerichtliche Mahnverfahren unmittelbar bevorsteht.
Oftmals ist es bereits diese Ankündigung, die Ihren Debitor zur sofortigen Zahlung veranlasst.
Wiederum ein Grund dafür, umgehend einen Inkasso-Rechtsanwalt einzuschalten, damit ein Inkassoverfahren nicht länger als unbedingt nötig dauert.
Weigert sich der Schuldner weiterhin zu zahlen, wird nach Erörterung der anfallenden Kosten und der Erfolgsaussichten bei streitigen Sachverhalten der gerichtliche Weg eingeschlagen – die gerichtliche Phase beginnt.
Vor Erteilung des Rates zur gerichtlichen Geltendmachung der Forderung werden die Insolvenzdatenbanken geprüft, ob ein Eintrag zu verzeichnen ist. Ist dies nicht der Fall, wird entweder das gerichtliche Mahnverfahren oder ein (normales) Klageverfahren eingeleitet.
Das gerichtliche Mahnverfahren kommt immer dann in Betracht, wenn die Forderung nicht streitig ist und die Nichtzahlung offenkundig auf die Unwilligkeit des Schuldners zurückzuführen ist. Das Mahnverfahren ist durch Schnelligkeit und Einfachheit gekennzeichnet – innerhalb relativ kurzer Zeit (meist schon nach ca. 2 Monaten) kann ein Vollstreckungstitel (der Vollstreckungsbescheid) erlangt werden, aus dem dann umgehend die Zwangsvollstreckung eingeleitet werden kann.
Hat Ihr Unternehmen seinen Sitz in einem EU-Staat, ist es bei unbestrittenen (!) internationalen Forderungen möglich, einen Europäischen Zahlungsbefehl zu beantragen. Auch dieses Verfahren ist nur auf unstreitige Forderungen anwendbar und führt zeit.- und kostengünstig zu einem Vollstreckungstitel.
Das gerichtliche Klageverfahren wird immer dann angestrengt, wenn die Forderung streitig ist bzw. abzusehen ist, dass der Schuldner gegen den Mahnbescheid (im gerichtlichen Mahnverfahren) Widerspruch erheben wird.
Würde bei streitigen Forderungen das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet, verlieren Sie Zeit – gegen den Mahnbescheid legt der Schuldner Widerspruch ein und es findet eine Überleitung ins gerichtliche Klageverfahren statt. Die Konsequenz – zwischen Widerspruch des Schuldners und Weiterführung als Klageverfahren liegen in der Praxis mindestens 6 Wochen, da zunächst Gerichtskosten eingezahlt werden müssen, bevor das Verfahrens an das streitige Gericht abgegeben wird.
Im Rahmen des Klageverfahrens wird die bestrittene Forderung vor Gericht durchgesetzt – unter Vorlage aller notwendigen Unterlagen wie z.B. Verträgen, Abnahmeprotokolle und Rechnungen nebst Schriftwechsel wird nachgewiesen, dass Ihre Forderung besteht und der Schuldner durch das Gericht verurteilt.
Dieses Urteil dient sodann als vollstreckbarer Titel als Grundlage für die einzuleitenden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.
Hier zeigt sich deutlich der Vorteil des Inkassoanwalts gegenüber einem einfachen Inkassobüro – die Ihrerseits am Anfang übergebenen Unterlagen werden sofort ausgewertet, eine Prognose zur Durchsetzbarkeit der Forderung erarbeitet und sodann der notwendige Weg zur Durchsetzung beschritten – entweder das gerichtliche Mahnverfahren oder gleich das gerichtliche Klageverfahren. Das Inkassobüro hat an dieser Stelle nur die Möglichkeit, das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten.
Liegt ein vollstreckbarer Titel vor (egal welcher Art) beginnt sofort die Zwangsvollstreckung. Ihnen ist die Bankverbindung des Schuldners bekannt? Ihnen sind Auftraggeber des Schuldners bekannt? Wunderbar – dann wird sofort das Konto gepfändet und die Forderungen beim Auftraggeber des Schuldners gepfändet und eingezogen.
Ihnen fehlen die Informationen? Auch kein Problem – dann wird umgehend der Gerichtsvollzieher beauftragt und holt alle notwendigen Informationen ein.