Gute Gründe für Anwaltsinkasso
Die Erfahrung hat gezeigt, dass bereits das erste Mahnschreiben durch einen Rechtsanwalt den Schuldner zur Zahlung bewegen kann. Ein Anschreiben unter Anwaltsbriefkopf zeigt, dass Sie es ernst meinen.
Die Beauftragung eines Rechtsanwaltes ist professionelles Forderungsmanagement in einer Hand – Zahlungsaufforderung, gerichtliches Mahnverfahren, streitiges Verfahren bis zur Zwangsvollstreckung werden vollständig übernommen.
Anders sieht es bei der Beauftragung von Inkassogesellschaften aus – diese sind nur zur außergerichtlichen Beitreibung der Forderung berechtigt bzw. zur Durchführung des unstreitigen gerichtlichen Mahnverfahrens.
Wird die Forderung streitig – wie regelmäßig, wenn der Schuldner nicht zahlen will, nicht zahlen kann oder einfach nur auf einen Vergleich aus ist – ist zwingend bei Forderungen über 5.000,00 Euro ein Rechtsanwalt einzubeziehen.
Was ist die Konsequenz? Ein neuer Ansprechpartner benötigt weitere Unterlagen, um die Forderungen gerichtlich im Rahmen eines Klageverfahrens geltend machen zu können. Er muss sich (erneut) einarbeiten, so dass Sie wiederum Zeit verlieren.
Die Erstattungsfähigkeit von Kosten der verschiedenen Inkassogesellschaften ist zum Teil bis heute strittig. Es wurde bereits entschieden, dass die Obersätze für Mahnkosten bei Inkassogesellschaften die Gebühren des Rechtsanwaltvergütungsgesetzes (RVG) sind. Im Übrigen ist auch umstritten, ob diese Inkassokosten neben den Rechtsanwaltskosten als weitere Rechtverfolgungskosten durch den Schuldner zu tragen sind. Dies ist besonders dann relevant, wenn gegen den durch das Inkassobüro beantragten Mahnbescheid Widerspruch durch den Schuldner erhoben wird. Inkassogesellschaften sind – wie dargestellt – nicht berechtigt, im streitigen Verfahren Ihre Interessen wahrzunehmen.
Ein auf das Forderungsmanagement spezialisiertes Rechtsanwaltsbüro hilft daher Kosten und Zeit einzusparen, da alle Leistungen aus einer Hand ohne Zeitverlust angeboten werden können. Die Kosten der Einschaltung eines Rechtsanwaltsbüros sind regelmäßig erstattungsfähig.
Diese Aufgabe fällt daher nicht mehr in Ihre Verwaltungskosten, so dass Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Nichts desto trotz bleiben Sie zu jeder Zeit Herr des Verfahrens und entscheiden über die weiteren einzuleitenden Schritte.