Insolvenzrecht RA Dittmann

Gute Gründe für externes Inkasso

Die Beitreibung offener Forderung ist regelmäßig mit einem erheblichen Zeit- und Personalaufwand verbunden. Dieser interne Aufwand ist nicht erstattungsfähig.

Wer demnach sein Inkasso selbst betreibt, übernimmt eine Tätigkeit, die er nicht bezahlt bekommt.

Die wenigsten Kunden treten bei Zahlungsschwierigkeiten an Sie heran und bitten um Aufschub beziehungsweise um einen Zahlungsplan. Dies sollte Ihrerseits nicht noch mit einer Zinsersparnis für säumige Zahler belohnt werden.

Insofern ist bereits die Rechnungsstellung wichtig. Auf ihren Rechnungen sollte immer ein bestimmter Zahlungstermin stehen, um Verzugsfolgen wie die Zahlung von Zinsen herbeiführen zu können.